Verkehrsordnungswidrigkeiten / Verkehrsstrafrecht
Im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, das passiert schnell einmal; und im schlimmsten Fall ist oder wird aus einem Unfall oder Regelverstoß sogar eine Straftat. In jedem Fall benötigen Sie zuverlässigen Schutz – vom Profi.

Tipp: Angebliche Tempoverstöße nicht einfach anerkennen
Sie sind geblitzt worden? Wenn Sie danach einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid von einer Behörde erhalten, sollten Sie diesen nicht beantworten oder annehmen. Setzen Sie sich stattdessen schnellstmöglich mit Christoph Schüll in Verbindung; bei einem Bußgeldbescheid beträgt die Einspruchsfrist nämlich lediglich zwei Wochen. Der Anwalt wird für Sie unverzüglich Akteneinsicht beantragen und die Geschwindigkeitsmessung auf Fehler untersuchen. In einer ganzen Reihe von Fällen sind die Ergebnisse anfechtbar – und das erspart Ihnen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder den Führerscheinverlust.
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Der neue Bußgeldkatalog hat die Strafen für bestimmte Regelverstöße im Straßenverkehr noch einmal massiv verschärft. So droht bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 16 Stundenkilometern ein Bußgeld von bis zu 70 Euro sowie ein Punkt im Zentralregister in Flensburg. Doch ein „Blitzerfoto“ ist keineswegs ein so eindeutiger Beweis, wie es auf den ersten Blick erscheint: Fehler bei der Platzierung oder der Einstellung der Messanlagen sowie Bearbeitungsfehler in den Behörden machen zahlreiche Bescheide anfechtbar – genau das tut Anwalt Christoph Schüll in unserer Kanzlei in Aachen für Sie.
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Die umgangssprachliche „Fahrerflucht“ ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Diese wird von den Behörden gnadenlos verfolgt und kann mit Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Geldstrafe oder sogar Gefängnis geahndet werden. Der Tatbestand ist bereits dann erfüllt, wenn es zum Beispiel beim Einsteigen oder Ausladen zu einer Beschädigung eines fremden Fahrzeugs kommt und auf diese ein „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – so die korrekte Bezeichnung des Delikts – folgt. Es genügt übrigens nicht, einen Zettel mit Namen und Kontaktdaten an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Allerdings: Der Ermessenspielraum des Gerichts ist bei der Fahrerflucht groß. Bagatellgrenzen und Gutachten von Sachverständigen können dafür sorgen, dass ein Verfahren sogar in einem Freispruch endet. Christoph Schüll, Anwalt in unserer Kanzlei in Aachen, erarbeitet mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie. Wichtig ist, dass Sie Ihren Verteidiger umgehend nach Erhalt einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung informieren. Dann plant er mit Ihnen alle weiteren Schritte.
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Wer einen Unfall verschuldet und dabei andere Menschen verletzt, hat dadurch in den meisten Fällen eine Körperverletzung begangen. Auch wenn diese nicht vorsätzlich ist, sondern fahrlässig verursacht wurde: Das Strafgesetzbuch sieht auch in diesem Fall eine Strafe vor, die bis zu drei Jahren Haft betragen kann. Ist einer der Unfallbeteiligten verstorben, kann es sogar zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung kommen, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Angesichts eines solchen Strafrahmens sollten Sie die Verteidigung in diesen Fällen einem Profi überlassen: Anwalt Christoph Schüll verfügt über die notwendige Erfahrung im Umgang mit den Strafkammern und weiß, wie sie für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen kann.