Inkasso
Nicht mit der Brechstange, sondern auf dem Rechtsweg: Professionelles Forderungsmanagement führt auf gerader Linie zum Erfolg – und benutzt keine Schleichwege in rechtlichen Grauzonen.

Tipp: Nicht selbst die Schulden einfordern
Dem Schuldner am Telefon mal so richtig „Dampf machen“: Das ist keine gute Idee. Der Grat zwischen unmissverständlicher Zahlungserinnerung und strafbarer Nötigung ist schmal. Verboten ist beispielsweise, damit zu drohen, Bekannte oder den Arbeitgeber des säumigen Kunden über dessen Zahlungsmoral zu informieren. Auch die Aussage, „mal jemanden vorbei zu schicken“, ist strafbar. Die Anwälte Paul Heit und Christoph Schüll aus unserer Kanzlei in Aachen kennen bessere Wege, mit denen Sie zu Ihrem Recht und Ihrem Geld kommen; und zwar solche, die konsequent sind, aber Ihren guten Ruf nicht beschädigen.
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Zunächst prüfen die Anwälte Paul Heit und Christoph Schüll, in welchem Umfang die Gegenseite die Forderung bestreitet und ob dies berechtigt ist. Anschließend ermitteln sie Erfolgsaussichten und bestimmen die Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner die Forderung bestreitet . Aus den Erkenntnissen leiten die beiden Anwälte aus unserer Kanzlei in Aachen für Sie geeignete Strategien für den späteren Inkasso-Vorgang ab.
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Auch Forderungen verjähren. Vor dem Inkasso-Vorgang schauen sich die Anwälte Paul Heit und Christoph Schüll genau an, wann der Zahlungsanspruch erlischt. Nach Rücksprache mit Ihnen können verjährungshemmende Maßnahmen genutzt oder die Forderung in einer anderen Art und Weise verwendet werden.
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Mitunter können durch die Schulden der einen Partei einfach die der anderen Partei abgelöst werden. Das kann zum Vorteil, aber auch Nachteil des Mandanten sein. Die Anwälte Paul Heit und Christoph Schüll ermitteln für Sie die Wahrscheinlichkeit, aber auch Chancen und Risiken einer Aufrechnung für die weiteren Durchsetzungsmaßnahmen.