Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Nicht einseitig, sondern aus beiden Blickwinkeln: Herr Rechtsanwalt Christoph Schüll, Fachanwalt für Arbeitsrecht, vertritt Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und kann daher seine Mandanten umfassend beraten und für sie die optimale Strategie für außergerichtliche und gerichtliche Verfahren wählen.

Anwaltskanzlei Schüll -

Kündigung im Briefkasten? Zu wenig Geld auf dem Lohnzettel? Oder anderweitig rechtlichen Ärger im Job? Christoph Schüll, Fachanwalt für Arbeitsrecht, vertritt die Interessen von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Dabei versteht er beide Parteien nicht als Gegenspieler. Denn tatsächlich verfolgen sie ein gemeinsames Ziel: eine Zusammenarbeit unter vertrauensvollen Rahmenbedingungen. Eine isolierte Betrachtung ist für Christoph Schüll daher keine erfolgversprechende Perspektive: „In meiner Kanzlei in Aachen begleite ich daher sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Meine Mandanten profitieren so von einem umfassenden Verständnis für das Arbeitsrecht.“ Arbeitnehmer – ebenso wie Personal- und Betriebsräte – vertrauen auf Christoph Schülls Know-how bei der Arbeitsvertragsgestaltung und bei Fragen zu Lohn- und Gehaltsansprüchen, Abfindungen und Aufhebungsverträgen, Kündigungen und Kündigungsschutz, Entfristung von Arbeitsverhältnissen, Elternzeit und Mutterschutz sowie Entgeltfortzahlungen bei Krankheit und Urlaub.

Tipp: So reagieren Sie bei einer Kündigung richtig

Ein Kündigungsgespräch ist für die meisten Arbeitnehmer eine Ausnahmesituation. Entsprechend schnell machen sie Fehler, die sich in einer späteren Verhandlung vor dem Arbeitsgericht negativ auswirken können. So sollten Sie auf keinen Fall den Empfang des Kündigungsschreibens schriftlich bestätigen, denn dazu sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet. Genauso wenig sollten Sie die Annahme des Dokuments verweigern. Dann liegt eine sogenannte Zugangsvereitelung vor und die Kündigung gilt als zugestellt. Wenn Ihnen beim Durchlesen des Schreibens auffällt, dass dieses nicht oder von Personen ohne Kündigungskompetenz – etwa der Sekretärin – unterschrieben wurde, informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber auf gar keinen Fall. Die Kündigung ist dann nämlich bereits aufgrund formaler Mängel unwirksam. Christoph Schüll, Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät Sie in dieser Situation zu allen weiteren Schritten. Ohnehin sollten Sie sich nach Erhalt der Kündigung umgehend mit dem Anwalt in unserer Kanzlei in Aachen in Verbindung setzen: Wenn Sie gegen die Entscheidung Ihres Arbeitgebers klagen wollen, müssen Sie dies laut Arbeitsrecht innerhalb von drei Wochen tun – auch wenn Sie lediglich eine Abfindung erhalten wollen.

  1. Wer arbeitet, muss dafür Geld bekommen. Das ist so selbstverständlich, dass es darüber eigentlich gar keine rechtlichen Auseinandersetzungen geben dürfte. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus: Immer wieder werden Arbeitnehmern Gehaltszahlungen ganz oder teilweise verwehrt; nicht zwangsläufig aus Vorsatz, sondern weil tarifliche Lohnerhöhungen übersehen wurden. Aufgrund einer sogenannten Ausschlussklausel, die sich in vielen Arbeitsverträgen findet, können Ansprüche auf Nachzahlung nur für wenige Monate geltend gemacht werden. Kontrollieren Sie daher jeden Gehaltsnachweis sofort auf Fehler in der Berechnung und setzen Sie Ihrem Arbeitgeber eine kurze Frist, um diese zu korrigieren. Wenn er auf Ihre Zahlungsaufforderung nicht reagiert, sorgt Anwalt Christoph Schüll dafür, dass Ihnen die Lohndifferenz ausgezahlt wird.

  2. Während der Arbeitgeber schlicht „Pech gehabt“ hat, können sich für den Arbeitnehmer unwirksame arbeitsvertragliche Regelungen nie negativ auswirken: Das Gesetz steht über dem Vertrag. Trotzdem weisen Unternehmen oftmals die berechtigten Ansprüche ihrer Mitarbeiter erst einmal zurück. Anwalt Christoph Schüll prüft für Sie Ihren Arbeitsvertrag auf unwirksame oder sogar gesetzeswidrige Bestandteile und setzt für Sie Ihre Forderungen durch – notfalls auch vor dem Arbeitsgericht.