Kanzlei
Zielsetzung unserer täglichen Arbeit ist die ehrliche Rechtsberatung auf höchstem Niveau.
Über uns
2019 haben wir – Paul Heit, Christoph Schüll und Kerstin Weuffen (Partnerin bis März 2021) – uns nach langjähriger Berufserfahrung zusammengeschlossen, um unseren Mandanten eine Anlaufstelle für transparente Orientierung und engagierte Beratung in Rechtsfragen zu bieten.
Wir sind davon überzeugt, dass nur die fachliche Spezialisierung das optimale Ergebnis erzielen kann. Zielsetzung unserer täglichen Arbeit ist die ehrliche Rechtsberatung auf höchstem Niveau, ohne dabei ein angenehmes Arbeits- und Beratungsumfeld zu vernachlässigen. Ihre Interessen stehen für uns im Vordergrund - immer!

Honorarübersicht
Eine wichtige Frage sind natürlich die Kosten, die auf Sie zukommen, wenn Sie unsere Kanzlei mit ihrem Fall beauftragen. Zwar sind die konkreten Kosten immer eine Frage des Einzelfalls, aber es lässt sich sagen: Engagierte Rechtsberatung muss kein Vermögen kosten.
„Ich hab´mal nur ne kurze Frage“: Uns erreichen immer wieder telefonische Anfragen, bei denen dem Anwalt „nur eine kurze (allgemeine) rechtliche Frage“ gestellt werden soll. Wir haben hierfür in jedem Fall Verständnis, bitten aber unsererseits darum zu verstehen, dass ein rechtliches Anliegen in den meisten Fällen nicht pauschal (d.h. ohne Prüfung der zu Grunde liegenden Unterlagen, Verträge, Vorladungen, etc.) überprüft werden kann. Insoweit wäre es unsererseits nicht nur unseriös solche Fragen „mal kurz“ telefonisch zu beantworten, es begegnet darüber hinaus auch berufsrechtlichen Schwierigkeiten. Unser Anspruch ist es, Ihnen eine punktgenaue Beratung zu geben, das ist "mal kurz" am Telefon kaum möglich. Wir vereinbaren mit Ihnen gerne ausführliche Erstberatungsgespräche, in denen wir uns die notwendige Zeit für Sie und Ihr Anliegen nehmen. Die Kosten hierfür betragen 226,10 € (inkl. gesetzl. MwSt.) und werden von Rechtsschutz-Versicherungen meist getragen. Diese Herangehensweise hat sich bewährt, da es allen die nötige Rechtssicherheit und Ihnen die vollständige Kostentransparenz bietet. Im Falle einer über das Erstberatungsgespräch letztendlich hinausgehenden Mandatierung wird eine separate Abrechnung des Erstberatungsgespräches natürlich nicht erfolgen. Sollte nach erfolgter Erstberatung eine Mandatierung erfolgen, so richten sich unsere Kosten grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Hiernach sind die Gebühren in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem jeweiligen Gegenstandswert des Verfahrens gestaffelt. Sollte eine Erstberatungsgebühr bereits gezahlt worden sein, so wird diese selbstverständlich in voller Höhe in Anrechnung gebracht. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir gerne die anfängliche Korrespondenz mit Ihrem Versicherer, auch die Abrechnung würde direkt über diesen erfolgen. Alternativ zur Abrechnung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bieten wir auch den Abschluss sog. Honorarvereinbarungen an.
So werden wir bewertet

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